Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die entsprechenden Klassen erweitern lassen.
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen (Hauptwohnsitz).
In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, weil zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Allgemein:
Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EG-Richtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheindokumente im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)