Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
Wenden Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 520.
Voraussetzungen
Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.
Unterlagen gemäß der "Richtlinie für die Anerkennung der Eignung einer Stelle für die Schulung in Erster Hilfe im Sinne des § 68 der Fahrerlaubnis-Verordnung" vom 12.10.2015 (VkBl S. 680).
Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt 153,39 Euro (einschließlich der Abnahme vor Ort).
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen (einschließlich der Abnahme vor Ort).
Antragsformulare können beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden.
Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt. Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung vor Ort.
Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Freistaates Thüringen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)