Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Voraussetzungen:
Dazu müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Sie weisen die erforderliche Fachkunde nach. Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
Zuständig für eine Waffenhandelserlaubnis ist die Waffenbehörde Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Soweit bereits vorhanden, sollten Sie auch die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten nachweisen können.
Die Waffenhandelserlaubnis ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert die zuständige Waffenbehörde.
Fristen für die Antragstellung sind nicht zu beachten.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
Gewerbebehörde, Industrie und Handelskammer
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr