Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur können Bürger sowie Unternehmer elektronische Dokumente vor dem Versand mit einer persönlichen quailifizierten Signatur versehen. Durch diese Sigantur bestätigen Sie die Urheberschaft sowie die Unverfälschheit des Dokuments. Gemäß § 126 a BGB ersetzt diese qualifizierte Signatur Ihre handschriftliche Unterschrift.
Um eine qualifizierte Signatur einsetzen zu können, müssen Sie
Um eine qualifizierte Signatur zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Diensteanbieter.
Eine aktuelle Liste aller durch die Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) finden Sie im Internetangebot der Bundesnetzagentur.
Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.
Die zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).
Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.
Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.
Zertifizierungsdiensteanbieter sind beispielsweise:
Bei Fragen zur Erstellung und zur Nutzung qualifizierter Signaturen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur.