Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Auskunft dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt bei Terminvereinbarung.
Die Erhebung von Gebühren hängt von der Art des Gutachtens/Zeugnisses/Bescheinigung ab
Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang des Gutachtens und kann 20,00 – 260,00 € betragen.
- soweit vorliegt Anforderung des jeweiligen Auftraggebers
- je nach Erfordernis medizinische Einrichtungen (Labore, Röntgen)
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Amtsärztlicher Dienst und Kinder- und Jugendärztlicher Dienst |