Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann
1. eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen zum Beispiel für die
2. eine Förderung durch Zuwendungsbescheid erfolgen zum Beispiel für die Durchführung von
Ansprechpartner vor Ort, in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes beziehungsweise der Stadtverwaltung.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Um Vertragsnehmer oder Träger von Projekten zu werden, müssen Sie dem folgenden Personenkreis angehören:
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) entnehmen.
Formulare erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung und die Bewilligungsbehörde.
keine
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss erfolgen jährlich bis zum 01.Februar. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Bei Bewilligung eines Projekts enthält der Förderbescheid die übliche Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
Vordrucke beziehungsweise Formulare erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes beziehungsweise in kreisfreien Städten Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Bewilligungsbehörde.
Fragen Sie den Landschaftspflegeverband, der in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Gemeinde tätig ist, ob er Ihnen helfen kann.
Bei Pflegemaßnahmen bzw. Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie fragen Sie die jeweils örtlich zuständige NATURA 2000-Station.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.