Wenn Sie Ihren Führerschein beantragt haben, können Sie hier abfragen, ob dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Wenn Sie Ihren Führerschein beantragt haben, können Sie hier abfragen, ob dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Datum der Antragstellung (Datum der Quittung bzw. Datum des Kostenbescheides) in der entsprechenden Maske ein.
Die Fahrerlaubnisbehörden bieten als Service unterschiedliche online-Portale an.
An die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Es müssen für den Führerscheinantrag alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sein.
- Lichtbildausweis: Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass diesen mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Vorsprache in Vollmacht: schriftliche Vollmacht und Lichtbildausweis im Original oder in Kopie des Fahrerlaubnisinhabers.
Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.
keine
Wenn die Abfrage erfolgreich ist, buchen Sie sich einen Termin zur Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Terminvereinbarung finden Sie im Bürgerservice unter: "Online-Terminvergabe".
10 Minuten
Fahrerlaubnis - Abfrage zur Abholung (Statusabfrage)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.