Im Ergebnis der mehrjährigen erfolgreichen Pilotierung, initiiert durch Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, gilt seit dem 28. Juli 2021 für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM bundesweit ein Mindestalter von 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist Deine Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass Du von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch machen darfst. Die Auflage entfällt mit der Vollendung Deines 16. Lebensjahres, so dass Du dann auch Fahrten im Ausland machen darfst.
Bei den Motorradklassen (A1, A2 und A) besteht die Möglichkeit des sogenannten Stufenführerscheins. Dies bedeutet, dass Du beim ersten Führerschein A1 (oder A2) eine theoretische und eine praktische Fahrschulausbildung mit anschließender Prüfung ablegen musst. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung erforderlich. Dadurch soll eine schrittweise Heranführung an höhere Fahrerlaubnisklassen gefördert werden.
Ein Mopedführerschein kannst Du bereits mit 15 Jahren erwerben. Der Einstieg in die Motorradklassen ist frühestens ab 16 Jahren möglich.
Bitte wende Dich an die für Deinen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Fahrschulen
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.