Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Teaser

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie für die Antragstellung online einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Behörde, wie der Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt oder dem Bürgeramt.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in der Behörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Legen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen zum Termin vor Ort vor oder laden Sie diese im Online-Portal hoch.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden von der Behörde geprüft.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung.  

An wen muss ich mich wenden?

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Nennen Sie die Anzahl der Plakate und den konkreten Standort. 
  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn zum Beispiel einer Veranstaltung, von Wahlen oder Festen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung
  • Erkundigen Sie sich, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen oder in einem Online-Portal hochladen müssen. Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

01.10.2026

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten