Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.
Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?
Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wie das Bürgeramt.
Auf Antrag können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder Ihrem Bürgeramt, welche Anträge für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Die Beschreibung des Vorhabens ist unter anderem meistens notwendig. Das können zum Beispiel die Beschreibung der Sondernutzung anlässlich Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
Widerspruch
Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.