Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beispiele solcher Sondernutzungen können u.a. der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

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Sie möchten eine Straße oder Teile davon innerorts für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen?

Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.
  • Die zuständige Stelle prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
  • Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen, Fußgängerinnen und Fußgänger oder alle, die in dieser Straße wohnen (Anwohner), durch Lärm belästigen, die Straße übermäßig verschmutzen oder das Stadtbild beeinträchtigen.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.
  • Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wie das Bürgeramt.

Voraussetzungen

Auf Antrag können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder Ihrem Bürgeramt, welche Anträge für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Vorhabens ist unter anderem meistens notwendig. Das können zum Beispiel die Beschreibung der Sondernutzung anlässlich Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé sowie die Ausübung von Straßenkunst sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Sie berücksichtigen unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Manche Behörden und Ämter stellen Antragsformulare zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

06.07.2026

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis innerhalb der Ortschaft beantragen