Bezeichnung:
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.

Teaser

Parkmöglichkeiten gekennzeichnet für schwerbehinderte Menschen können in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland und in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

30.11.2022

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten