Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Kostenbeiträge festgesetzt. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit Sozialleistungsbezug für den Besuch des Kindes/der Kinder in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege vollständig vom Jugendamt übernommen.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen kann eine Befreiung vom Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagespflege erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt, welche Unterlagen für eine Antragstellung beizubringen sind.
Es fallen keine Gebühren an.
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.