Jedes Stück Schalenwild, also beispielsweise Rehe, Rothirsche und Wildschweine, müssen Sie am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden mit einer nummerierten Wildmarke kennzeichnen.
Nach Anbringen der Wildmarke müssen Sie unverzüglich einen Wildursprungsschein ausfüllen, in dem Sie die Wildmarkennummer sowie Angaben zum Schalenwild eintragen.
Die Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in ausreichender Anzahl.
Für die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen müssen Sie sich an die zuständige Stelle wenden.
Sie können Sich persönlich an die zuständige Jagdbehörde wenden. Wenn Sie nicht persönlich Erscheinen können, können Sie einen Bevollmächtigten schicken.
Bitte wenden Sie sich an die unteren Jagdbehörden in den zuständigen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Die Ausgabe der Wildmarken und der Wildursprungsscheine durch die untere Jagdbehörde erfolgt an die Jagdausübungsberechtigten der Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftsjagdbezirke.
Für die Ausgabe von Wildmarken werden Verwaltungskosten erhoben.
Die Höhe der Verwaltungskosten erfahren Sie bei der betreffenden unteren Jagdbehörde.
Das Original und die Durchschriften des Wildursprungsscheines müssen Sie mindestens bis zum Ende des auf die Erlegung folgenden Jagdjahres aufbewahren.
In der Regel keine, denn Wildmarken und Wildursprungsscheine werden Ihnen sofort ausgegeben.
Auskunft zu Formularen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht |