Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Untere Wasserbehörden
§49 Abs 2 WHG
Widerspruch
Sächsische Staatskanzlei Dresden
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht |