Wenn sich die Lebensumstände in der ursprünglichen Familie eines Pflegekindes langfristig nicht verbessern, kann es auf Dauer in der Pflegefamilie untergebracht werden. Wenn die Eltern dem nicht zustimmen, kann das Familiengericht den Verbleib in der Pflegefamilie anordnen. Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.
Der Pflegekinderdienst kann auch selbst den Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie stellen.
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
Der Pflefgekinderdienst wird nach Kontaktaufnahme durch die Pflegepersonen die Begleitung bei den Verfahren zum „Verbleib eines Kindes bei Pflegepersonen“ beginnen. Die Länge des Verfahrens hängt von der Dauer des gerichtlichen Verfahrens vor dem Familiengericht ab.
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe |