Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.
Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.