Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

Teaser

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort oder online.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Stellen Sie einen Antrag und legen Ihr berechtigtes Interesse an Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis vor oder laden die Unterlagen in einem Onlinedienst hoch.
  • Nach Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie die Auskunft, Einsicht oder einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vor Ort oder zugestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Stellen Sie einen Antrag und weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse nach.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare und welche weiteren Unterlagen notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

  • unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bearbeitungszeit für Ihr Anliegen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

  • Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Fachlich freigegeben am

22.07.2026

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis