Bezeichnung:
Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.

Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Teaser

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
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Zuständige Stelle(n)
Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht