Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Den Wechsel eines Bauleiters müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen.
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.