Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.
Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.
Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der zuständigen Behörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
Die Bestätigung durch die untere Jagdbehörde erhalten Sie nach Prüfung der notwendigen Nachweise.
Im Fall der Bestätigung erhalten Sie als Antragstellender einen Schweißhundeführerausweis.
Nach der Bestätigung erfolgt die Veröffentlichung der Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundeführer durch die Behörde im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft, damit Jagende die Möglichkeit haben, bestätigte Schweißhundeführende im Bedarfsfall beauftragen zu können.
An Ihre zuständige Jagdbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt (untere Jagdbehörde).
Es fallen Verwaltungsgebühren für die Bestätigung als Schweißhundeführer an.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Waffen, Jagd, Fischerei, Allgemeines Ordnungsrecht |