Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
Bei einer Pflicht-Biotonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. In den meisten Fällen können Sie eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen, wenn Sie die Bioabfälle auf Ihrem Grundstück kompostieren können.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?
Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):
Das gehört nicht in die Biotonne:
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.