Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.