Altglas eignet sich besonders gut für das Recycling, da es beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen hochwertigen Produkten verarbeitet werden kann. Gegenüber der Neuglasherstellung trägt das Altglasrecycling dazu bei, Rohstoffe zu schonen und den Energiebedarf zu verringern. Altglas wird meist zu Behälterglas, zum Beispiel Flaschen und Gefäße für Getränke und Lebensmittel, recycelt.
Sie können leere, pfandfreie Glasverpackungen für Lebensmittel, Getränke, Kosmetik und Medizin im Altglascontainer entsorgen. Weißes Glas werfen Sie in den Weißglascontainer, braunes Glas in den Braunglascontainer und grünes Glas sowie andersfarbiges in den Grünglascontainer.
Achten Sie darauf, dass Sie nur leere Glasverpackungen in den Altglascontainer werfen und die Reste vorher entfernen.
Die Entsorgung von Glasabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Die Entsorgung von Altglas aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altglas in den jeweiligen Sammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Die Entsorgung von Glasabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Glasabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Wertstoffhöfen, Sammelstellen oder Containerdiensten).
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Das gehört in den Altglascontainer:
Das gehört nicht in den Altglascontainer:
Diese Abfälle haben zum Teil einen anderen Schmelzpunkt, lassen sich bei der Altglasaufbereitung nur schwer aussortieren und können zu hohen Produktionsausfällen oder zur Anreicherung von Schwermetallen im Behälterglaskreislauf führen, zum Beispiel durch Bleikristallglasscherben. Deshalb dürfen diese Abfälle nicht in den Altglascontainern entsorgt werden.
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.