Bezeichnung:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.

Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.

Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

Teaser

Wenn Sie einen Studienplatz in Deutschland suchen, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal 9 Monaten beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

Gebühr: EUR 100,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html


Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

Gebühr: EUR 50,00

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Antragsfrist: 6 Wochen

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.

Geltungsdauer: 9 Monate

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Was sollte ich noch wissen?

  • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

08.08.2025

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen