Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie und Ihr minderjähriges Kind mit eingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht seit fünf Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Wenn Sie mit einer Person verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben und diese sich einbürgern lässt, können Sie und Ihr minderjähriges Kind mit eingebürgert werden.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Staatsangehörigkeitsbehörde
Hinweise:
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Gilt bei Ablehnungsbescheid für miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.