Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur Abfallentsorgung erhebt der Landkreis/die kreisfreie Stadt zur Deckung der Kosten Gebühren.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hier erhalten Sie Informationen zu kommunalen Abfallgebühren.
Auskünfte erteilen die Landkreise/kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.