Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und für die somit der Verdacht auf eine gefährliche Schadstoffverunreinigung des Bodens besteht. Als Altlasten werden solche Grundstücke dann bezeichnet, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass gefährliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Altlastverdachtsflächen und Altlasten werden in Thüringen in einem Kataster erfasst. Dieses Kataster trägt die Bezeichnung „THALIS“ (Thüringer Altlasteninformationssystem).
Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse benötigen aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Beispielsweise können Sie anfragen, ob ein bestimmtes Grundstück dort registriert ist. Schriftliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig.
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Wenden Sie sich bitte an die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises (bzw. der kreisfreien Stadt), in dem sich das betreffende Grundstück befindet.
Die Unteren Bodenschutzbehörden sind in Thüringen für die Altlastenbearbeitung zuständig. Dort liegen unter Umständen auch Gutachten und Untersuchungsberichte für das Grundstück vor. Außerdem können diese Behörden oft auch Hinweise darüber geben, wie dringend der Altlastverdacht ist, ob alle Grundstücksteile gleichermaßen von dem Verdacht betroffen sind und wie hoch etwaige Untersuchungs- und Sanierungskosten sein werden. Möglicherweise wird im Zuge Ihrer Anfrage auch eine Aktualisierung bzw. Bereinigung des Katasters vorgenommen.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Bei schriftlicher Auskunftserteilung ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, Bearbeitungsgebühren zu erheben. Diese werden nach Zeitaufwand bemessen. Die Gebühren müssen jedoch mindestens 5,00 und dürfen höchstens 500,00 € betragen.
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Jedoch müssen Sie, wenn Sie mit einer erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.
Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.
Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter „Welche Fristen muss ich beachten?“).
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Spezielle Formulare werden nicht benötigt. Allerdings muss der Antrag mindestens folgende Angaben enthalten:
Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Resümee:
Selbst wenn ein Grundstück nicht oder nicht mehr im THALIS registriert ist, kann der Grundstückswert aus verschiedenen anderen Gründen erheblich gemindert sein. Außerdem können auch in diesem Fall beträchtliche Kosten für die Entsorgung von Abfällen, den Abriss von Gebäuden und die Sanierung von Bodenverunreinigungen anfallen.
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
Zuständige Stelle(n) |
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Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Altlasten, Chemikalienrecht |