Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Fahrzeugzulassungsbehörde melden.
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Fahrzeug-Zulassungsbehörde.
Bei Anhängern außerdem:
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.