Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.
Den Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bauaufsichtsbehörde in Thüringen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
Die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) regelt die Gebühren für bauaufsichtliche Verfahren in Thüringen. Die Gebühren können zwischen 75,00 und 5.000 Euro liegen, abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.
keine
Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen - bitte erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt.
keine Angabe
Erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
Sie können auch formlos einen Antrag stellen.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.