Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.
Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.