Bezeichnung:
Behindertenberatung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung behinderter Menschen verpflichtet.

Darüber hinaus bieten gemeinsame örtliche Servicestellen der Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.

Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für behinderte Menschen und ihre Angehörigen vorgehalten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Die Behindertenberatungsstelle im Gesundheitsamt des Landratsamtes Sömmerda informiert Betroffene über das Schwerbehindertengesetz und gibt Hilfestellung im Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Nach Bewilligung des Schwerbehindertenausweis erfolgt eine Nachsorge zum Erhaltet dieses Ausweises und Beratung zu den Nachteilsausgleichen.

Zudem wird eine allgemeine Beratung für Krebspatienten und Hilfestellung bei der Beantragung von einmaligen Beihilfen über den Krebsfond angeboten.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Behindertenberatung