Bezeichnung:
Gartenabfall Entsorgung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Sie können Ihre Gartenabfälle über die Biotonne entsorgen. Wenn Sie auf dem Anfallgrundstück einen Komposter nutzen, besteht für Sie die Möglichkeit auf die Biotonne zu verzichten oder eine Biotonne ohne Mindestentleerungen zu nutzen.


Baum- und Strauchschnitt von Kleinanlieferern werden ohne Zusatzgebühren auf der Abfallumladestation "Michelshöhe" angenommen.

Teaser

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Für Fragen zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung (z. B. Abfallgebühren, Müllbehälter, Abfallkalender) wenden Sie sich bitte an das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Sömmerda.

Für die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten von Gartenabfällen (Abgabe auf Kompostierungsanlage oder Containerdienst) ist die Umweltdienst Sömmerda GmbH zuständig.

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Für Fragen zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung (z. B. Abfallgebühren, Müllbehälter, Abfallkalender) wenden Sie sich bitte an das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Sömmerda.

Für die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten von Gartenabfällen (Abgabe auf Kompostierungsanlage oder Containerdienst) ist die Umweltdienst Sömmerda GmbH zuständig.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Kreisrecht - Satzungen und Richtlinien

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Fachlich freigegeben am

21.05.2025

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Gartenabfall Entsorgung