Bezeichnung:
Haushaltshilfe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Haushaltshilfe