Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt der Sozialhilfeträger bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Sie können einen Heimplatz beantragen, wenn Sie sich in einer besonderen Bedarfssituation befinden.
Ihr örtlich zuständiges Sozialamt beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung |