Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.
Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.
Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.
Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:
In Kinderheimen finden Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, ein Zuhause.
Die Gründe für eine Unterbringung im Kinderheim sind verschieden: der Tod beider Eltern, ein Kind erhält seitens seiner Familie nicht die nötige Zuwendung und Fürsorge, Eltern fühlen sich der Verantwortung, ein Kind aufzuziehen, nicht gewachsen bzw. verfügen nicht über die notwendigen pädagogischen Kompetenzen. Dabei wird Heimerziehung als Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung verstanden, in der Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht pädagogisch betreut werden, um sie durch eine Verbindung von Alltagserleben mit Pädagogischen und therapheutischen Angeboten in ihrer Entwicklung zu fördern.
Im Vordergrund stehen die pädagogische Betreuung, die Entwicklung der Persönlichkeit, die schulische Entwicklung, das soziale Zusammenleben und die Gestaltung der Freizeit. Der Ursprung der heutigen Heimerziehung liegt im klassischen Kinderheim, wo Kinder in Wohngruppen betreut werden. Diese Betreuungsform hat sich weiter entwickelt und spezialisiert, indem es darüber hinaus Kinderheime für bestimmte Zielgruppen gibt, die Größe sehr variiert und damit dem bestehenden Hilfebedarf entspricht. Prinzipielles Anliegen der Hilfen zur Erziehung ist die Wiedereingliederung der betreuten Kinder- und Jugendlichen in die Herkunftsfamilie.
Wenn Sie nicht sicher stellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer betreuten Wohnform leben.
Hier erhalten Sie Informationen zu der Unterbringung von Kindern in Kinderheimen.
An das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.