Im Sinne des Infektionsschutzes werden dem Gesundheitsamt meldepflichtige übertragbare Krankheiten und meldepflichtige labormedizinische Nachweise von Krankheitserregern gemeldet. Ziel ist es dabei, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet zum Beispiel Ärzte in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Ärzte in Untersuchungsämtern und Laboren zu Meldungen an die Gesundheitsämter. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Krankheiten, Erregernachweisen und Impfschäden sowie nichtnamentliche Meldungen von bestimmten Erregernachweisen:
Das Gesundheitsamt bietet kostenlose Beratung sowie in bestimmten Fällen kostenlose Untersuchungen (zum Beispiel HIV-Test) an.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Krankheiten (einschließlich Verdachtsfällen) und Erregernachweisen sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.