Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Das obliegt in Thüringen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.
Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Handelsstufen vom Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.
Die sensorische, chemisch-analytische sowie mikrobiologische Untersuchung und Beurteilung der durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher/innen.
An das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.