Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt und über jede Gemeindeverwaltung.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehindertenfeststellung |