Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderungen im Straßenverkehr durchführen möchten, dann müssen Sie sich dies vorher genehmigen lassen.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:
Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde |
| Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 232 |