Bezeichnung:
Schwerbehindertenangelegenheiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:

  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
  • Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

An wen muss ich mich wenden?

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Schwerbehindertenangelegenheiten