Tierschutz aus der Verantwortung des Menschen bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres. Es geht dabei vor allem um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen in Nutztierhaltungen, Schlachtbetrieben sowie weiteren nach Tierschutzrecht genehmigungspflichtigen Tierhaltungen, Einrichtungen und Betrieben durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen gegenüber jeglichen Tieren nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Tierschutz bezieht sich vor allem auf den Schutz von in menschlicher Obhut lebenden Tieren. Wenn eine Verantwortung des Menschen besteht, bezieht er sich aber gleichsam auf den Schutz von wildlebenden Tieren.
Bitte wenden Sie sich an die unteren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.