Unterhalt bezeichnet eine Leistung, die eine Person einer anderen Person erbringt, um deren erforderlichen Lebensbedarf zu sichern.
Generell sind Kindesunterhalt und Unterhalt für Ehegatten beziehungsweise das andere Elternteil zu unterscheiden.
Kindesunterhalt
Für Kinder besteht seitens der Eltern generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes richtet.
Unterhalt für das andere Elternteil oder Ehegatten
In Abhängigkeit davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, bestehen unterschiedliche Ansprüche:
Nach der Ehescheidung oder Trennung haben Kinder beziehungsweise die ehemaligen Ehegatten oder das andere Elternteil Anspruch auf Unterhalt.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Unterhalt/Beistand- & Vormundschaften, Adoptionsvermittlung, UVG |