Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden.
Bei Verlust und Diebstahl muss auf Antrag eine Umkennzeichnung erfolgen.
Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens müssen Sie ein neues beantragen.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
Benötigte Unterlagen:
Bei Verlust oder Diebstahl sind zusätzlich erforderlich:
Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Der Verlust oder die Beschädigung von amtlichen Kennzeichen ist unverzüglich anzuzeigen.
Schnelles Handeln ist insbesondere bei Diebstahlverdacht dringend geboten, denn es besteht das Risiko, dass der Dieb, der Ihre Kennzeichenschilder gestohlen hat, damit Straftaten begeht. Diese könnten im schlimmsten Fall erst einmal auf Sie zurückfallen.
Die Benutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne die zugeteilten und vorschriftsmäßigen amtlichen Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und es droht ein Bußgeld.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Dienststelle der Polizei und zusätzlich an ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.