Bezeichnung:
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte.
Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Teaser

Wenn Sie Waffen und Munition erwerben bzw. besitzen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

keine Angabe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis richten sich nach der Art der Erlaubnis. Auskunft kann Ihnen die für Sie zuständige Waffenbehörde erteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen informieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Waffenbehörde erhebt eine Gebühr nach Nr. 1.1 der Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung. Über die tatsächliche Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Waffenbehörde.. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bedürfnisgrund für die Erteilung der Waffenbesitzkarte (zum Beispiel Sportschütze, Jäger, Brauchtumsschütze oder Erbe).

Welche Fristen muss ich beachten?

Jäger:

Erwerben Sie erstmals eine oder mehrere Jagdlangwaffen als Jäger aufgrund Ihres gültigen Jagdscheins, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen eine Waffenbesitzkarte bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen und die erworbene/n Waffen eintragen lassen.

Erbe:

Wenn Sie infolge eines Erbfalls Schusswaffen erwerben müssen Sie binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen. Die einmonatige Frist beginnt ebenso nach dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist. Für Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigte beginnt die Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keiner

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres Kommunales und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.05.2026

verfügbare Online-Services

Bezeichnung:
Thüringer Online-Dienst

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition