Kurzzeitkennzeichen sind für Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen und dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Sonstige Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Das Kurzzeitkennzeichen setzt sich aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer zusammen, die nur aus Ziffern besteht und mit "03" oder "04" beginnt. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr steht. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage, danach darf es nicht mehr verwendet werden und verliert automatisch seine Gültigkeit.
Kurzzeitkennzeichen können zugeteilt werden, wenn
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Fahrzeug bis zu 5 Tage am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Der Zeitraum richtet sich nach dem Ablaufdatum, das von der Zulassungsbehörde festgesetzt wird.
Außerdem dürfen Kurzzeitkennzeichen grundsätzlich weder vom Fahrzeughalter noch einer anderen Person an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug verwendet werden.
Sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Betriebserlaubnis oder der HU nicht erfüllt, ist die Nutzbarkeit des Fahrzeuges örtlich begrenzt:
Für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft werden, gilt diese Ausnahme nicht.
Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein vorschriftsmäßiges, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.
Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person nennen.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.
Die Kfz-Zulassung erfolgt erst, wenn keine Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen vorhanden sind. Mögliche Rückstände können jedoch vor Ort beglichen und damit anschließend der Zulassungsantrag bearbeitet werden.
Liegen die geforderten Unterlagen nicht vollständig vor, kann das Kurzzeitkennzeichen nicht oder nur unter Auflagen zugeteilt werden.
Bei Vorlage eines Reisepasses ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist, vorzulegen.
EUR 10,20
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung bis maximal fünf Tage gültig. Das heißt, es verliert automatisch durch Zeitablauf seine Gültigkeit und braucht deshalb nicht der Zulassungsbehörde zurückgegeben werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.