Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, dem Anwärter in einem Vorbereitungsdienst die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die er zur Erfüllung der Aufgaben der Laufbahn benötigt, zu vermitteln.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
Der Vorbereitungsdienst
Nach erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens werden die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ausgewählten Bewerber zu Beamten auf Widerruf (Regierungssekretäranwärter) ernannt. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. August. Die duale Ausbildung ist in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die sich abwechseln, unterteilt.
Die fachtheoretische Ausbildung umfasst einen Zeitraum von 12,5 Monaten und wird an der Thüringer Verwaltungsschule Weimar in vier Fachlehrgängen durchgeführt.
Folgende Lehrfächer sind Bestandteil der fachtheoretischen Ausbildung:
Weitere Informationen zu Ausbildungsabläufen und -inhalten finden Sie untauf der Internetseite der Thüringer Verwaltungsschule.
Die berufspraktische Ausbildung dauert insgesamt 11,5 Monate und ist in fünf Praktikumsabschnitte in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen unterteilt.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die erfolgreich bestandene Laufbahnprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirtin“ bzw. "Verwaltungswirt“ zu führen.
Anwärter- und Dienstbezüge
Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich ca. 1.000 Euro. Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, erhalten Sie entsprechende Zuschläge.
Einstellung nach der Ausbildung
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Einstellung nach der Ausbildung besteht nicht. Bei einem Abschluss Ihrer Ausbildung mit gutem Erfolg haben Sie aussichtsreiche Chancen zur "Regierungssekretärin“ bzw. zum „Regierungssekretär“ und damit in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden.
Bewerbung, Einstellung
Die Ausbildungsplätze werden jährlich im letzten Quartal ausgeschrieben.
Zuständig für die Einstellung der Anwärter sind das Thüringer Landesverwaltungsamt, die Verwaltungen der Landkreise, der Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeinden, wenn diese keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sowie Zweckverbände und der Kommunale Versorgungsverband.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Personalamt |
| Thüringer Landesverwaltungsamt - Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle - Referat 112 |