Der gehobene Dienst in der staatlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen
Eine Vielzahl der Aufgaben in der Kommunalverwaltung sowie in der staatlichen allgemeinen Verwaltung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes wahrgenommen. Die in der Ausbildung erworbenen Sach- und Rechtskenntnisse befähigen sie, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben richtig und sinnvoll anzuwenden. Die während des Studiums erworbenen gründlichen Fachkenntnisse, deren methodische und selbstständige Anwendung bilden die Voraussetzung, sachlich und rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen.
Anwärter- und Dienstbezüge, Unterbringung
Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich circa 1.500 Euro. Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, erhalten Sie entsprechende Zuschläge.
Während der fachtheoretischen Ausbildung an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule Gotha können Sie im dortigen Wohnheim wohnen und an der Verpflegung teilnehmen. Diese Kosten werden für Beamtenanwärter des Landes durch den Freistaat Thüringen getragen.
Einstellung nach der Ausbildung
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Einstellung nach der Ausbildung besteht nicht, ist aber die Regel. Bei einem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums haben Sie daher aussichtsreiche Chancen, zur Regierungsinspektorin beziehungsweise zum Regierungsinspektor ernannt und damit in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden.
Der Vorbereitungsdienst
Nach erfolgreichem Durchlaufen eines Auswahlverfahrens werden die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ausgewählten Bewerber zu Beamten auf Widerruf (Regierungsinspektoranwärter) ernannt. Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre und beginnt jeweils am 1. September. Die duale Ausbildung ist in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte, die sich abwechseln, unterteilt.
Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule in Gotha. Sie umfasst einen Zeitraum von 21 Monaten und gliedert sich in 4 Studienabschnitte:
Dabei werden folgende Schwerpunkte behandelt:
1. Studienfachgruppe "Recht"
2. Studienfachgruppe "Wirtschafts- und Finanzlehre"
3. Studienfachgruppe "Verwaltungs- und Sozialwissenschaften"
Weitere Informationen zu den Studienabläufen und -inhalten können Sie auf der Internetseite der Thüringer Verwaltungsfachhochschule abrufen.
Die berufspraktische Ausbildung dauert insgesamt 15 Monate und ist in 4 Praktikumsabschnitte in unterschiedlichen Bereichen der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen unterteilt.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer Diplomarbeit und einer Prüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil. Nach Bestehen der Laufbahnprüfung sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" zu tragen.
Zuständig für die Einstellung der Anwärter sind das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), die Verwaltungen der Landkreise, der Verwaltungsgemeinschaften oder Gemeinden, wenn diese keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sowie Zweckverbände und der Kommunale Versorgungsverband.
Das für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der staatlichen und kommunalen Verwaltung zuständige Ministerium kann andere Verwaltungen als Einstellungs- oder Ausbildungsbehörde anerkennen, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist.
Sie können in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Ausbildungsplätze werden dauerhaft ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist immer der 31. Dezember für die Einstellung im Folgejahr.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Personalamt |
| Thüringer Landesverwaltungsamt - Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle - Referat 112 |