Bezeichnung:
Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.

Teaser

Unternehmen können sich über Abfallvermeidung und Recycling beraten lassen und werden umfangreich über gesetzliche Pflichten wie die getrennte Sammlung, Rücknahme und Entsorgung von Abfällen informiert.

Verfahrensablauf

  • Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Verbindung.
  • Je nach Bedarf und Möglichkeiten beraten diese Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Ansprechpartner ist das Abfallwirtschaftsamt

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Fachlich freigegeben am

21.05.2025

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen