Bezeichnung:
Impfen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Impfausweise, die bis 1994 durch das Gesundheitsamt erstellt wurden, sind dort archiviert. Seit 1995 werden alle durchgeführten Impfungen durch die niedergelassenen Kinder- und Hausärzte dokumentiert.

Teaser

Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Spezielle Hinweise für - Landkreis Sömmerda

Wenn sich der Impfausweis im Archiv des Gesundheitsamtes befindet:

  • Erstellung eines Duplikates: 10,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Fachlich freigegeben am

19.03.2013

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Impfen