Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Impfausweise, die bis 1994 durch das Gesundheitsamt erstellt wurden, sind dort archiviert. Seit 1995 werden alle durchgeführten Impfungen durch die niedergelassenen Kinder- und Hausärzte dokumentiert.
Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, dann können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
keine
Wenn sich der Impfausweis im Archiv des Gesundheitsamtes befindet:
keine
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.
| Zuständige Stelle(n) |
|---|
| Landratsamt Sömmerda - Amtsärztlicher Dienst und Kinder- und Jugendärztlicher Dienst |