Bezeichnung:
Alters- und Ehejubiläen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
  • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

Glückwünsche aus.

Teaser

Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum beziehungsweise dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

verfügbare Formulare

Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt. 

Zuständig für:
Sömmerda
Leistung:
Alters- und Ehejubiläen