Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
Glückwünsche aus.
Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum beziehungsweise dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.
Die für diese Leistung zur Verfügung stehenden Formulare werden auf der Seite der zuständigen Stelle angezeigt.